Vermögensabgabe 2.0: Schreckgespenst oder Wiedergänger?

Kommt die Vermögensabgabe

Ein Gespenst geht um in Deutschland, 76 Jahre nach Kriegsende: die Vermögensabgabe. Wir wollen uns genauer ansehen, was es damit auf sich hat.

Was ist eine Vermögensabgabe?

Grundsätzlich ist eine Vermögensabgabe im Gegensatz zu einer Vermögensteuer einmalig, anlassbezogen und dauerhaft. Wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs beschloss die damalige Bundesregierung umfangreiche Umverteilungen in der deutschen Bevölkerung, um die Kriegsfolgen auszugleichen. Könnte das in (Friedens-)Zeiten von Coronamaßnahmen wieder passieren?

Schauen wir uns zuerst an, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg war. Die historische Vermögensabgabe in der BRD wurde 1952 auf Basis des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) erhoben. Dieses Gesetz hatte gemäß § 1 LAG zum Ziel, die „Abgeltung von Schäden und Verlusten, die sich infolge der Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit […] ergeben haben, sowie die Milderung von Härten, die infolge der Neuordnung des Geldwesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes […] eingetreten sind“ (Hervorhebungen durch die Redaktion).

Um diese Ausgleichszahlungen zu finanzieren, wurden gemäß § 3 LAG drei Arten von Ausgleichsabgaben ermöglicht, von denen eine die einmalige Vermögensabgabe war. Diese betrug beachtliche 50 % des abgabepflichtigen Vermögens, welche in einem Zeitraum von 25 Jahren zu zahlen waren; Restbeträge bis dahin waren zusätzlich zu versteuern. Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass es eine erhebliche Enteignung der Bürger im Nachkriegsdeutschland war, mit der wiederum eine gewaltige Umverteilung bewerkstelligt wurde.  

Wie ist die Rechtslage zur Vermögensabgabe?

Kann die Wirtschaftskrise infolge der (fortdauernden) Coronamaßnahmen der Bundesregierung wieder die Einführung einer Vermögensabgabe rechtfertigen?

Grundsätzlich ja, nämlich auf Basis des Grundgesetzes. So kann der Bund nach wie vor gemäß § 106 Abs. 5 Nr. 1 GG einmalige Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben von den deutschen Bürgern einfordern. Möglich ist eine Vermögensabgabe also durchaus auch heute. Die Frage ist, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sprich: Ist die Wirtschaftskrise aufgrund der Coronamaßnahmen der Bundesregierung vergleichbar mit den Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs auf das damalige Deutsche Reich?

Wir wollen uns hier genauer ansehen, was der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags dazu sagt. Dieser hat am 9. April 2020, nur wenige Wochen nach dem ersten Lockdown, einen sogenannten Sachstand veröffentlicht zur „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“.

Um besser einschätzen zu können, wohin die Reise gehen könnte, vergleichen wir diese Ausarbeitung kurz mit ihrem Vorgänger: Der Wissenschaftliche Dienst hat nämlich bereits 2012 eine vergleichbare Analyse zu den Folgen der Finanzkrise erstellt.

Ist 2020 die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe schon im Titel der Analyse enthalten, so trägt die 2012-Analyse noch den Namen „Verfassungsrechtliche Grenzen einer Vermögensabgabe“.

Die 2012-Ausarbeitung hat als Tenor die Aussage, dass die Situation Deutschlands nach der Finanzkrise eher nicht qualifiziert ist für die Erhebung einer Vermögensabgabe:

  • Eine Vermögensabgabe darf nur dann und nur einmalig erhoben werden, wenn der Staat sich in einer existenzbedrohenden finanziellen Notlage befindet, und zwar aufgrund eines Ereignisses, „das in seinen außerordentlichen Finanzwirkungen vermutlich nicht nochmals auftreten wird“.
  • Daraus wird weiter gefolgert, dass es nicht hinreichend ist, wenn der Staat zwar erhebliche, nicht aber außergewöhnliche Lasten zu schultern hat.

Der 2020-Sachstand hingegen relativiert einige wesentliche Argumente aus 2012 und kommt zu dem Schluss, dass eine Vermögensabgabe aufgrund der Coronamaßnahmen nicht unbedingt verfassungswidrig wäre:

  • Hier wird nun betont, dass in der Fachliteratur ein uneinheitliches Bild zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Vermögensabgabe besteht. Zu den Literaturquellen, auf die 2012 hauptsächlich abgestellt wurde (Kirchhof und Schemmel), kommt nun eine weitere hinzu: Wieland, welcher ausdrücklich keine einzigartige Situation als Voraussetzung für eine Vermögensabgabe fordert.
  • Weiter führt der 2020-Sachstand im Unterschied zu 2012 aus, dass es sich bei dem Kriterium der Einzigartigkeit  „lediglich um in der Literatur entwickelte Anforderungen handeln, die sich nicht unmittelbar aus der Verfassung ableiten lassen“; ein Verstoß gegen das Kriterium der Einzigartigkeit der Situation etwa wäre demnach nicht zwingend ein Verstoß gegen das Verfassungsrecht.
  • Sprich: Durch dieses theoretische Schlupfloch ließe sich möglicherweise eine Vermögensabgabe rechtfertigen.

Insgesamt kann man feststellen, dass zwar auch in der 2020-Analyse noch Gründe gegen eine Einführung einer Vermögensabgabe dargestellt werden. Im Gegensatz zu der 2012-Analyse werden diese jedoch teilweise ausdrücklich relativiert. Sofern sich daraus ein Trend ableiten lässt, würde es also im Zeitablauf wahrscheinlicher, dass eine Vermögensabgabe kommt.

Wer ist von einer Vermögensabgabe betroffen?

Schauen wir uns noch kurz an, wer denn von einer Vermögensabgabe 2.0 betroffen sein könnte.

Im Oktober 2020 veröffentlichte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung beauftragte Studie zu einer einmaligen Vermögensabgabe für Millionäre und Milliardäre. Vorbild wäre explizit der Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus verschiedenen Szenarien favorisieren die Auftraggeber dasjenige, das die reichsten 0,7 % der erwachsenen Bevölkerung damit belasten würde. Freibeträge wären für Privatpersonen 2 Mio. EUR und für Unternehmen 5 Mio. EUR. Zwischen 10 % und 30 % wären dann auf das abgabepflichtige Vermögen in einer sogenannten Tilgungsfrist von 20 Jahren zu zahlen. Die meisten von uns wären vor diesem Szenario vermutlich sicher.  

Bemerkenswert ist in jedem Fall, dass das Lastenausgleichsgesetz von 1952 bereits zwei mögliche Gründe aufspannte, um Vermögensabgaben zu erheben: einerseits die Kriegs- und Vertreibungsschäden, andererseits aber auch Schäden aus der Neuordnung des Geldwesens. 2012 wurde die Finanzkrise zwar nicht als hinreichender Grund angesehen, eine existentielle Dringlichkeit wie nach dem Krieg festzustellen. Wie es in Zukunft angesichts rapide steigender Geldmengenvermehrung, Inflation und ggf. Bargeldabschaffung aussieht mit einer solchen Neuordnung des Geldwesens, sollte man jedenfalls im Blick behalten.

Kommt die Vermögensabgabe?

Am 24. August 2021 meldete wallstreet online: „Eine einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung der Corona-Schulden ist offenbar Thema im Bundesfinanzministerium – und dessen Wissenschaftlicher Beirat warnt davor“. Befürchtet werden in dem bislang unveröffentlichten Gutachten ein hoher Administrationsvergleich sowie drastische Nachteile für den Investitionsstandort Deutschland.

Der SPD Politiker Olaf Scholz wurde in einem Interview mit den Funke Medien am 3. Mai 2021 explizit auf das Thema einer einmaligen Vermögensabgabe angesprochen. Auf die Frage, ob er eine Vermögensabgabe wie nach dem Zweiten Weltkrieg ausschließe, antwortete er: „ Wir sollten uns ein bisschen mehr an der Schweiz orientieren, wo es unverändert eine Besteuerung von sehr großen Vermögen gibt“. Zusätzlich verweist er darauf, dass die Wiedereinführung einer dauerhaften Vermögensteuer Bestandteil des SPD-Wahlprogramms 2021 ist.

Neben der Vermögensabgabe hat das DIW vergangenes Jahr auch einen sogenannten Corona-Soli ins Spiel gebracht. Dieser würde analog dem bekannten Soli als Anteil der festgesetzten Steuer erhoben. Ob es wie vorgeschlagen dazu kommen würde, dass nur 10 % der Einkommensteuerpflichtigen diesen Corona-Soli dann zahlen würden, bleibt abzuwarten. Um den Jahreswechsel 2020 hatten sich die CDU Politiker Peter Altmaier und Armin Laschet zunächst gegen einen Corona-Soli für Reiche ausgesprochen.

Stand heute gibt es in der Gesamtschau keine handfesten Hinweise darauf, dass eine einmalige Vermögensabgabe oder ein Corona-Soli zeitnah kommen. Ob es dabei bleibt, oder ob „die Mauer dennoch gebaut wird“, oder ob einfach die Vermögensteuer zurückkommt, vermag heute niemand zu beurteilen.

Was kann ich gegen eine Vermögensabgabe tun?

Wir raten jedem, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen. Denn ist die Vermögensabgabe einmal da, ist es zu spät, sein Vermögen zu schützen.

Du kannst uns auch auf Telegram folgen: luckylup Krisenvorsorge

Unsere Literaturempfehlung:

Finanzielle Selbstverteidigung. Profi-Strategien zum Schutz Ihres Vermögens, Ihrer Daten, Eigentumsrechte und Privatsphäre!

Verwendete Quellen:

https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0234_lag&object=translation&l=de

https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf

https://www.bundestag.de/resource/blob/408266/07cc941eef8186fbf74f75291dc790bf/wd-4-057-12-pdf-data.pdf

https://www.noerr.com/de/newsroom/news/erstevorschlagezurgegenfinanzierungdesstaatlichencoronahilfspaketsundderenverfassungsrechtlicheeinor

https://www.wallstreet-online.de/nachricht/14317076-politik-vermoegensabgabe-thema-finanzministerium-beirat

https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/2020/DIW-Studie__Zusammenfassung_der_Ergebnisse_des_Endberichts.pdf

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/2021/2021-05-03-funke-medien.html

Weitere Beiträge die für Dich interessant sein könnten.

Werkzeuge in der Krise

Als Ergänzung zu den klassischen Vorsorgemaßnahmen benötigst Du eine Grundausstattung an Werkzeugen. Sie sind ein ideales Tauschmittel, bei steigender Inflation sind sie ein wertbeständiger Sachwert.

Wasser filtern

Wasser kann in verschiedener Hinsicht verunreinigt sein, sodass Du Dich durch das Trinken in Lebensgefahr bringen könntest. Im Krisenfall oder auch bei einer Abenteuerwanderung musst Du Wasser also unbedingt reinigen und filtern.

Handwerkliche Fähigkeiten

Im Krisenfall sind handwerkliche Fähigkeiten essentiell. Hier erfährst Du, wie Du einen Baum fällst oder einen Fisch fängst.

Auswirkungen Blackout

Die Wirkungsketten eines Blackouts lassen sich nur schwer prognostizieren. Hier bekommst Du einen Überblick, über welche Themen Du dir Gedanken machen solltest.

Wasser richtig entkeimen

Wasser ist das wichtigste Gut, um einen Krisenfall wie einen Blackout oder geschlossene Lebensmittelgeschäfte zu überleben. Du solltest deshalb wissen, wie man Wasser richtig entkeimt.

Anleitung zur Vorsorge

Versorgungs-Krisen treten meist überraschend ein. Du solltest daher die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. Hier bekommst Du einen Überblick.

Katalytofen und Petroleumheizung

Im Falle es eines Stromausfalls können Zentralheizungen nicht mehr betrieben werden, denn sie haben elektrische Steuerungen und benötigen Umwelzpumpen. Für den Notfall brauchst Du eine Alternative.

Lebensmittelvorräte

Egal ob Hochwasser, Blackout, unterbrochene Lieferketten oder Lockdown: Dein Ziel muss es sein, deine Familie mindestens 14 Tage ernähren zu können, ohne das Haus verlassen zu müssen.

Tresor für Gold, Silber, Bargeld und Dokumente

In der Krise sind Tresore und Safes gefragt. Denn zu einer ausgewogenen Risikovorsorge gehört auch, dass Du dein Vermögen schützt. Die Anschaffung von Edelmetallen ist krisensicher, lagern solltest Du diese in einem Tresor.

Eintopfofen und Raketenofen

Bei einer länger andauernden Versorgungskrise kann es nötig werden, auf alternative Kochquellen zurückzugreifen. Fällt der Strom aus, kommen eigentlich nur Kochmöglichkeiten mit Festbrennstoffen in Frage.

Kochen mit Feuer

Bei offenen Feuer zu kochen ist ein echtes Erlebnis. Damit Du gut gerüstet bist, benötigst Du neben einer Feuerquelle auch feuerfeste Pfannen und Töpfe.

Feuerlöscher

Wenn es brennt, ist für Dich schnelles Handeln angesagt. Die schnellste und effektivste Methode zum Löschen eines lokalen Brandherdes ist der Feuerlöscher. Wir stellen Dir vor, was es für Dich zu beachten gilt.

Trinkwasser und Seife

Eine ausreichende Menge an Trinkwasser und Seife gehören zur elementaren Basisaustattung des autarken Mannes. Unser Hygiene-Tipp: Hochwertige Kernseife.

Ein Kommentar zu “Vermögensabgabe 2.0: Schreckgespenst oder Wiedergänger?

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: